Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen

Auf dieser Seite findest du einen kurzen Überblick über das TGNS und die Rechtsberatung des TGNS. Du findest auch einige hilfreiche Informationen zu verschiedenen Aspekten der Transition in der Schweiz (Hormonbehandlungen, Logopädie, Krankenkassen, Änderung von Name und Geschlechtseintrag).

TGNS

https://www.tgns.ch

Das Transgender Network Switzerland ist die grösste Schweizer Organisation von und für trans Menschen. Sie arbeiten mit verschiedenen Organisationen zusammen, führen Informationsanlässe durch, beraten Medien und unterstützen trans Menschen bei allem, was die Transition betrifft.

Rechtsberatung des TGNS

https://www.tgns.ch/de/beratung-treffen/recht/

Die Rechtsberatung des TGNS wird von grösstenteils freiwilligen Jurist*innen geführt. Sie bieten kostenlose Beratungen an und begleiten dich bei rechtlichen Fragen wie Namensänderung, Problemen mit der Krankenkasse oder unkooperativen Arbeitgeber*innen.

Da dieses Angebot grösstenteils auf Freiwilligenarbeit basiert, sollte es nicht ausgenutzt werden. Die Rechtsberatung hat beschränkte Kapazität und immer sehr viel zu tun. Deshalb bitte die oben genannte Seite vor der Anfrage gut durchlesen und nur konkrete Anfragen stellen!

Hormonbehandlung

Manche trans Menschen entscheiden sich irgendwann für eine medizinische Behandlung mit Hormonen. Ob diese Behandlung gewünscht ist, hängt von den Bedürfnissen der einzelnen Personen ab. Um eine Hormonbehandlung starten zu können, ist eine ärztliche Verordnung durch eine*n Psychiater*in oder eine*n Hausärzt*in nötig. Die Behandlung wird mit eine*m Endokrinolog*in durchgeführt.

Psychiater*innen

Psychiater*innen sind Ärzt*innen, die sich auf die psychische Gesundheit von Menschen spezialisiert haben. Im Gegensatz zu Psycholog*innen können sie Medikamente verschreiben. Sie können auch ausserhalb der Hormonbehandlung in schwierigen Lebenssituationen (z.B. Coming Out, Schwierigkeiten in der Familie oder im Freundeskreis, …) Hilfe leisten und bei Entscheidungen als neutrale aussenstehende Person beistehen.

Für eine Empfehlung bitte an die Fachstelle wenden:

Zürich: http://www.mycheckpoint.ch/de/zh/trans-im-checkpoint

Bern: https://www.mycheckpoint.ch/de/standorte/bern/aids-hilfe-bern/lgbt-beratung

Endokrinolog*innen

Endokrinolog*innen sind Ärzt*innen, die sich auf die hormonellen Vorgänge im Körper spezialisiert haben. Zu ihren Hauptbereichen gehören beispielsweise Diabetes mellitus, Schilddrüsenfehlfunktionen und Hormonbehandlungen aus verschiedenen Gründen.

Für eine Empfehlung bitte an die Fachstelle wenden:

Zürich: http://www.mycheckpoint.ch/de/zh/trans-im-checkpoint

Bern: https://www.mycheckpoint.ch/de/standorte/bern/aids-hilfe-bern/lgbt-beratung

Hormone: Wirkungen und Präparate

Testosteron

Wirkung

Testosteron führt zu einer tieferen Stimme, vermehrter Körper- und Gesichtsbehaarung, schnellerem Muskelaufbau, verstärkter Fetteinlagerung am Bauch, fettigerer Haut (Akne ist häufig), leichter Vergrösserung der Genitalien, stärkerer Libido. Wie schnell und in welchem Ausmass diese Veränderungen einsetzen, ist von Person zu Person verschieden. Kaum Einfluss hat Testosteron auf die Körpergrösse und auf die Oberweite.

Präparate

  • Nebido (Spritze alle drei Monate)Nebido ist eine Depotspritze, die auf Rizinusöl basiert und die von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen wird.
  • Testoviron (Spritze alle 2-4 Wochen)Testoviron basiert auf Rizinusöl und wird von der Grundversicherung der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
  • TestogelTestogel ist ein ethanolbasiertes Gel, welches täglich oder nach Verordnung auf die Haut aufgetragen wird. Es wird in der Regel nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

Es wird immer nur ein Präparat genommen. Die Wahl des Präparates geschieht in Absprache mit dem*der Endokrinolog*in. Das Präparat kann auch gewechselt werden, ebenfalls in Absprache mit dem*der Endokrinolog*in. Manche Endokrinolog*innen bieten noch weitere Präparate an.

Östrogen

Wirkung

Östrogen führt zu Brustwachstum, weicherer und trockenerer Haut, weniger schnellem Muskelaufbau, verstärkter Fetteinlagerung an Hüfte und Oberweite. Wie schnell und in welchem Ausmass diese Veränderungen einsetzen, ist von Person zu Person verschieden. Keinen Einfluss hat Östrogen auf die Stimmlage und die Körpergrösse. Der Einfluss auf die Körperbehaarung ist sehr unterschiedlich.

Präparate

  • Androcur (Testosteronblocker)Androcur ist ein Testosteronblocker, der als Tablette verabreicht wird. Häufige Nebenwirkungen sind depressive Verstimmungen und ein Verlust der Libido. Es wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • Spironolacton (Testosteronblocker)Spironolacton ist ein Testosteronblocker, der als Tablette verabreicht wird. Viele Patient*innen empfinden ein erhöhtes Durstgefühl. Es wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • ProgesteronProgesteron wird oft ergänzend zu Östrogen verschrieben. Es wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • Estradot (Östrogen)Estradot ist ein Östrogenpflaster. Hierbei wird das Östrogen über die Haut aufgenommen. Manchmal kommt es zu Hautreizungen. Es wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • Oestrogel (Östrogen)Oestrogel ist ein Gel, welches täglich auf die Haut aufgetragen wird. Es wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • Estrofem (Östrogen)Estrofem sind Filmtabletten. Es wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

Manchmal werden sowohl Testosteronblocker als auch Östrogen genommen. Die Wahl des Präparates/der Präparate geschieht in Absprache mit dem*der Endokrinolog*in. Das Präparat/die Präparate kann/können auch gewechselt werden, ebenfalls in Absprache mit dem*der Endokrinolog*in. Manche Endokrinolog*innen bieten noch weitere Präparate an.

Logopädie

Logopäd*innen haben sich auf den sprachlichen Ausdruck und die Stimme spezialisiert. Sie können helfen, die Sprechstimme zu verändern, arbeiten aber auch allgemein mit Menschen, die Sprachschwierigkeiten haben.

Für eine Empfehlung bitte an die Fachstelle wenden:

Zürich: http://www.mycheckpoint.ch/de/zh/trans-im-checkpoint

Bern: https://www.mycheckpoint.ch/de/standorte/bern/aids-hilfe-bern/lgbt-beratung

Dauerhafte Gesichtshaarentfernung

Dies wird von manchen Dermatolog*innen angeboten. Welches Verfahren das passende ist, wird wird individuell abgeklärt.

Haarentfernung durch Dermatologie: teilweise durch Krankenkasse übernommen

Haarentfernung im Beautysalon: wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen

Für eine Empfehlung bitte an die Fachstelle wenden:

Zürich: http://www.mycheckpoint.ch/de/zh/trans-im-checkpoint

Bern: https://www.mycheckpoint.ch/de/standorte/bern/aids-hilfe-bern/lgbt-beratung

Binder

Ein Binder ist ein Kleidungsstück, das dazu dient, die Brust flacher zu machen. Gute Binder können bei gc2b und Underworks bestellt werden.

Versucht nie, mit Verband oder nicht-medizinischem Klebeband abzubinden, es ist gefährlich! Binder tragen ist die sicherste Variante, um eine flache Brust zu erzielen. Trotzdem solltet ihr vorsichtig damit sein, keinen Billig-Binder kaufen, ihn nicht länger als 8h am Tag tragen, genügend trinken, ihn sofort abziehen sobald das Atmen schwerfällt oder es weh tut, und generell auf euer Körpergefühl hören. Bei unsicherem Abbinden kann das Gewebe geschädigt werden, eine Rippe brechen oder andere gesundheitliche Schäden entstehen.

Namensänderung/Änderung des Geschlechtseintrages

Nicht-amtliche Dokumente

Auf nicht-amtlichen Dokumenten ist es rechtlich möglich, vor der amtlichen Änderung von Name und Personenstand diese Daten zu ändern. Manchmal stellen sich Unternehmen aber auch quer. Hier kann es helfen, auf die Informationen des TGNS zu verweisen (https://www.tgns.ch/de/information/rechtliches/) oder in Einzelfällen mit der Rechtsberatung des TGNS Kontakt aufzunehmen (https://www.tgns.ch/de/beratung-treffen/recht/).

Nicht-amtliche Dokumente: Swisspass (SBB), Zeugnisse, Miet- und Arbeitsvertrag, …

Amtliche Dokumente (Pass, ID)

Die Änderung des Geschlechtseintrags und Namens wurde vereinfacht:

  • Neu geht man persönlich zum Zivilstandsamt (Auslandschweizer_innen gehen zu ihrer Botschaft). Dort erklärt man ganz einfach, dass das amtliche Geschlecht geändert werden soll, weil es nicht mit der Geschlechtsidentität übereinstimmt.
  • Es braucht also keine Bestätigung von Psycholog_in oder Psychiater_in mehr. Und schon gar keine medizinischen Nachweise.
  • Statt mehreren hundert Franken wird die Änderung voraussichtlich nur noch 75.– Fr. kosten.
  • Die Änderung ist nur möglich von «M» zu «F» oder von «F» zu «M». Die Einführung von nicht-binären Geschlechtseinträgen braucht noch etwas länger.
  • Alle, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, brauchen die Zustimmung der Eltern oder Beiständ_in.

Möchtest du deinen Geschlechtseintrag ändern, aber du bist…

…noch nicht 16 Jahre alt oder du bist umfassend verbeiständet

…und deine Eltern sind / deine Beiständ_in ist gegen die Änderung?

Dann Frag TGNS nach Hilfe:

https://www.tgns.ch/de/beratung-treffen/recht/

https://www.tgns.ch/de/information/rechtliches/

Namensänderung (ohne Geschlechtseintrag)

Für die (Vor-)Namensänderung ist die Verwaltung des Kantons zuständig, in dem die Person wohnt. Die genaue Adresse des jeweils zuständigen Amtes findet sich in der Regel auf der Website des Kantons mit dem Suchwort «Namensänderung». Die Kosten sind unterschiedlich, meistens um die 300 Franken. Es dauert in der Regel ein paar Monate vom Einreichen des Gesuchs bis zum Entscheid.

Die Voraussetzungen bestimmt jeder Kanton selber. Unter Umständen kann es sich sogar lohnen, den Wohnkanton zu wechseln. Meistens wird ein Schreiben von einer medizinischen Fachperson verlangt, in dem das Trans-Sein bestätigt wird. Einige Kantone forderten bisher eine Hormonbehandlung – was nicht zulässig ist.

Selten wird noch verlangt, dass eine Voraussetzung bereits eine bestimmte Zeit erfüllt wird. Das heisst, beispielsweise einen Beleg dafür erbringen, dass der gewünschte Vorname bereits seit zwei Jahren verwendet wird. Im Kanton Bern wurde ein Entscheid gefällt, dass solche Mindestfristen nicht verlangt werden dürfen (Polizei- und Militärdirektion Bern, Entscheid vom 13.10.2011, BC 138/11, publiziert in FamPra.ch 1 (2012) Nr. 1, S. 140–148).

Keine Voraussetzungen sind (soweit uns bekannt): geschlechtsangleichende Operationen, nicht verheiratet sein, keine Kinder haben.

Auch Jugendliche haben das Recht, ihren (Vor-)Namen zu ändern. Für die (Vor-)Namensänderung müssen Jugendliche aber grundsätzlich kein Mindestalter haben, sondern urteilsfähig sein. Die Eltern müssen nicht zustimmen.